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Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Kassen zahlen nur Grundversorgung

Gesetzliche Kassen zahlen nur GrundversorgungModerne und schonende Behandlungsverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen oft nicht bezahlt. Was die Kassen erstatten müssen, steht im gesetzlichen Leistungskatalog, der im Sozialgesetzbuch geregelt ist. Kassenpatienten habe nur Anspruch auf solche Leistungen, die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sind. Wer eine bessere Versorgung will, muss aus eigener Tasche zahlen, wenn er keine leistungsstarke private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung im Policenordner hat.  
 
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Für Kassenpatient bedeutet dies, dass neuartige Therapien und modernste Operationstechniken häufig von der Erstattung ausgeschlossen sind. Muss beispielsweise ein Bandscheibenvorfall operiert werden, erstatten die Kassen zwar den klassischen chirurgischen Eingriff. Will man als Kassenpatient eine schonende mikroinvasive Operation, muss man sie meist aus der eigenen Tasche zahlen. Das gleiche gilt für alternative Heilmethoden. Viele Kassen bieten jedoch freiwillige Zusatzleistungen an, Akupunktur und Homöopathie gehören häufig dazu. Auch Raucherentwöhnung, Gesundheitskurse oder telefonische Gesundheitsberatung werden von den Kassen gerne bezahlt – nicht ganz uneigennützig: Wer die medizinische Telefonberatung seiner Kranken­ver­si­che­rung in Anspruch nimmt, geht weniger häufig zum Hausarzt, wer mit dem Rauchen aufhört, verursacht weniger Behandlungskosten. Eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen sind weder durch die Pflicht- noch durch die Zusatzleistungen der Kassen abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel vorsorgende Tumormarker-Analysen zu vielen Krebsarten oder kosmetische Leistungen wie die Entfernung von Altersflecken. 
 
In diese Lücke stoßen die niedergelassenen Ärzte mit ihrem Angebot, Extraleistungen gegen Privatabrechnung zu erbringen. Ob eine vom Arzt empfohlene Privatbehandlung wirklich erforderlich ist, kann der Patient als Laie oft nicht kompetent entscheiden. Tipp: Zunächst eine zweite ärztliche Meinung einholen oder mit dem medizinischen Dienst der eigenen Krankenkasse sprechen. Zu vielen Krankheitsbildern gibt es heute auch Internetforen, in denen sich erfahrene Betroffene austauschen. Vor der Einwilligung vom Arzt unbedingt auch einen Kostenvoranschlag verlangen, damit die Behandlungskosten gegebenenfalls im Rahmen bleiben.


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